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Affiliat AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der Subleo zwischen Subleo und dem Affilate

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Subleo zwischen Subleo und dem Affilate

vom 21.  März 2024

1.           Anwendungsbereich und Geltung

a)           Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Arion Consulting GmbH (nachfolgend als „Anbieterin“ bezeichnet) und die im Rahmen des Affiliate-Programms in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit als Affiliate handeln (im Folgenden „Affiliate»).

b)           Die Vertriebsplattform www.subleo.ch (im Folgenden „Vertriebsplattform“) wird von subleo.ch und der Anbieterin betrieben, welche Marken der Arion Consulting GmbH sind. Die Anbieterin bietet auf der Vertriebsplattform verschiedene Produkte und Dienstleistungen zum Kauf an, darunter Software, Dienstleistungen und Waren (im Folgenden „Produkte“). Die Vertriebsplattform ermöglicht es auch Dritten, Produkte von der Anbieterin im Internet zu bewerben, zu rezensieren oder anderweitig Aufmerksamkeit zu erzeugen (im Folgenden „Affiliate-Programm“). Es ist stets die Anbieterin, mit dem der Endkunde einen Kaufvertrag über ein Produkt abschliesst.

c)           Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Anbieterin und dem Affiliate, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Affiliate) finden keine Anwendung und werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.

d)           Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die individuellen Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.

e)           Mit der Aktivierung eines Kontrollkästchens bei der Registrierung bei der Anbieterin oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags erklärt der Affiliate, dass er diese AGB gelesen und ihnen zugestimmt hat. Durch die Zustimmung gewährt die Anbieterin dem Affiliate eine nicht-exklusive, widerrufliche und nicht zur Unterlizenzierung berechtigte Lizenz zur Nutzung der Vertriebsplattform, einschliesslich der Website unter der Adresse www.subleo.ch sowie der dahinterstehenden Server, Computer und Netzwerke, die zur Bereitstellung der Website verwendet werden, im Rahmen dieser AGB. Der Affiliate ist verantwortlich für die Zahlung seiner eigenen Sozialabgaben (AHV/BVG/UVG etc.) und bestätigt, dass er diese nach den Gesetzlichen Bestimmungen korrekt abführt. Die Anbieterin macht hiermit klar darauf aufmerksam, dass sie nicht verpflichtet ist Sozialabgaben für den Affiliate abzuführen der Affiliate handelt selbstständig.

              Der Affiliate erklärt, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer handelt und für die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften verantwortlich ist.

2.           Affiliate-Programm

              Im Rahmen des Affiliate-Programms hat der Affiliate die Möglichkeit, Produkte der Anbieterin zu bewerben und damit deren Verkauf zu fördern (nachfolgend „Promotion“ genannt). Als Gegenleistung für diese Tätigkeit erhält der Affiliate von der Anbieterin eine für jedes Produkt individuell festgelegte Provision. Beabsichtigt der Affiliate, eine Promotion durchzuführen, um einen Anteil des durch die Promotion erzielten Verkaufspreises (Provision) zu erhalten, und nutzt er dabei die Subleo-Dienste oder andere Online- oder Offline-Kanäle oder Medien, so gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  • Der Affiliate darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Anbieterin keine Leistungen anbieten, die über die Rückgabe- oder Widerrufsbestimmungen von der Anbieterin hinausgehen.
  • Der Affiliate verwendet bei der Bewerbung eines Produkts ausschliesslich die von der Anbieterin direkt zur Verfügung gestellten Marken, Logos und Marken- bzw. Dienstleistungsnamen.
  • Der Affiliate verpflichtet sich dazu, keine Schutzrechte Dritter wie Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte an geistigem oder geschütztem Eigentum unbefugt oder unbefugt zu nutzen, zu verletzen oder zu entwenden.
  • Der Affiliate verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die Folgendes beinhalten
  • Werbung für Gewalt;
  • Werbung für sexuell anstössige Inhalte;
  • Werbung für Alkohol, Tabak und Medikamente;
  • Werbung für Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter;
  • Verleumdung jeglicher Personen;
  • Einbeziehung von Marken bzw. Markenkennungen oder jeglichen urheberrechtlich geschützten Inhalten, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist;
  • Einbeziehung jeglicher Varianten oder falschen Buchstabierungen von Drittmarken bzw. Markenkennungen in jeglichen Domainnamen, Benutzernamen oder anderen Bezeichnungen;
  • Nutzung des Affiliate-Systems als Rabattsystem;

Bei Verletzungen der obengenannten Bedingungen droht dem Affiliate eine Kündigung sowie die sofortige Einstellung der Provisionen.

Bewirbt der Affiliate als Affiliate ein Produkt, kommt der Kaufvertrag über das Produkt zwischen der Anbieterin und dem Endkunden zustande. Der Affiliate erhält für seine Tätigkeit lediglich eine Vergütung, die sich prozentual am Kaufpreis bemisst. Die Provision kann auch aus einem festen Betrag bestehen.

3.           Rechnungsstellung und Auszahlungsregeln

a)           Kommt ein Kaufvertrag zwischen einem Endkunden und der Anbieterin zustande, erhält der Affiliate eine Erstprovision (Höhe gemäss separatem Vertrag), wenn ein Kunde über seinen Affiliate-Link einen Kauf tätigt oder einen schriftlichen Vertrag unterschreibt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn der Kunde das Abonnement verlängert und der Affiliate sich noch in einem ungekündigten Affiliate-Vertrag mit der Anbieterin, erhält er eine Provision (Höhe gemäss separatem Vertrag). Die Provision wird dem Affiliate innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf gutgeschrieben. Kündigt die Anbieterin oder der Affiliate den Affiliate-Vertrag, entfällt der Anspruch auf Provision ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Die vereinbarte jährliche Provision wird solange ausgezahlt, solange der Kunde sein Abonnement verlängert und der Affiliat nicht in einem gekündigten Vertrag steht.

b)           Der Affiliate verpflichtet sich, alle Kunden, die über seinen Affiliate-Link auf die Website von subleo.ch gelangen, ordnungsgemäss zu registrieren und alle Informationen über deren Aktivitäten auf der Website zu dokumentieren. Der Affiliate ist zudem verpflichtet, Kundenanfragen zu beantworten und bei Bedarf den Kundensupport zu übernehmen, um eine bestmögliche Kundenerfahrung zu gewährleisten.

  • Die Anbieterin zahlt alle Provisionen ausschliesslich per Banküberweisung aus. Der Affiliate muss über ein Bankkonto verfügen, um die Auszahlungen zu empfangen.
  • Die Anbieterin überweist Provisionen aussliesslich auf Schweizer Bankkonten.
  • Der Affiliate ist verpflichtet, der Anbieterin unverzüglich über etwaige Änderungen seiner Adresse, Firmierung oder anderer vergleichbarer Angaben, die für die Vertragsdurchführung relevant sind, zu informieren.
  • Die Anbieterin zahlt dem Affiliate in der Regel eine prozentuale Provision auf den Nettokaufpreis zum nächstmöglichen Auszahlungstermin, frühestens 14 Tage nach erfolgreichem Abschluss eines Kaufs durch einen Kunden, vorbehaltlich der Zahlung durch den Kunden. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten, wenn der Verdacht auf Handlungen gemäss Ziffer 5 oder auf unzureichende Unterstützung durch den Affiliate besteht. Der Affiliate wird von der Anbieterin unverzüglich über die Gründe der Zurückhaltung informiert.
  • Provisionen werden erst ab einem Mindestbetrag von CHF 50.00 an den Affiliate ausbezahlt. Wenn dieser Mindestbetrag nicht erreicht wird, wird der Kaufpreis so lange zurückgehalten, bis der Mindestbetrag erreicht ist. Wenn das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und dem Affiliate vor Erreichen des Mindestbetrags aufgelöst wird, erfolgt eine Zahlung auch unter CHF 50.00.
  • Der Auszahlungsbetrag an den Affiliate verringert sich entsprechend, wenn der Kunde nur Teilzahlungen, Raten oder Abschläge leistet.
  • Die Höhe der Affiliate-Provision hängt von dem vermarkteten Produkt ab und wird individuell vereinbart.
  • Es wird davon ausgegangen, dass der Affiliate das Produkt vermarktet hat, wenn der Vertrag zwischen dem Endkunden und der Anbieterin innerhalb von 6 Monaten nach Klick auf den Affiliate-Link und/oder Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags durch den Endkunden abgeschlossen wird. Alle Informationen, die für die Verfolgung des Affiliate-Links und des Vertragsabschlusses notwendig sind, werden von der Anbieterin nach 6 Monaten gelöscht.

c)           Der Affiliate hat keinen Anspruch auf Provision, wenn er gleichzeitig Kunde ist und sein eigenes Unternehmen bewirbt.

  • Der Anspruch des Affiliates auf Provision entsteht, wenn die Anbieterin den Kaufpreis erhält. Wird nur ein Teil des Kaufpreises bezahlt, so bemisst sich der Provisionsanspruch nach dem eingegangenen Betrag. Der Provisionsanspruch erlischt, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird und die Anbieterin dem Käufer den Kaufpreis zurückerstattet. Hat der Affiliate zum Zeitpunkt der Rückabwicklung bereits eine Provision erhalten, so hat er diese zurückzuzahlen. Die Anbieterin ist berechtigt, den Betrag von laufenden Provisionszahlungen abzuziehen (Verrechnung).
  • Der Affiliate muss alle Abrechnungen, Aufstellungen oder Übersichten unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Einwendungen gegen die Richtigkeit sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu erheben. Rügt der Affiliate Fehler in einer Gutschrift oder Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, gilt die Gutschrift oder Rechnung als genehmigt. Weitere Beanstandungen sind dann ausgeschlossen. Der Affiliate ist insbesondere verpflichtet, Gutschriften und Rechnungen regelmässig im Backoffice von Subleo zu überprüfen.
  • Der Affiliate erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechnungen ausschliesslich in elektronischer Form versandt werden.

4.           E-Mail-Versand

a)           Die Anbieterin übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Relevanz oder Aktualität des Inhalts einer E-Mail, die ein Affiliate im Zusammenhang mit direkter oder indirekter Werbung, dem Verkauf eines Produkts oder der Nutzung einer Subleo-Dienstleistung erhält.

b)           Die E-Mail-Adresse deinName@subleo.ch darf ausschliesslich für geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit der Marke «Subleo» verwendet werden. Folgende Handlungen sind untersagt:

  • Das Versenden von E-Mails an Personen, die den Erhalt solcher Nachrichten nicht ausdrücklich angefordert haben, z.B. durch Versenden von unverlangten Massen-E-Mails, Ausführen von sogenannten E-Mail-Blasts, Überfluten von öffentlichen Foren wie Blocks, Message Boards, vertraulichen Listen, Auktions-Websites sowie Oldnet, Newsnet und Newsgroup oder sonstigen Diensten;
  • Das Versenden von E-Mails an Personen, die ausdrücklich keine weiteren E-Mails vom Affiliate oder dem Unternehmen des Vertragspartners erhalten möchten;
  • Die Verwendung falscher oder irreführender Informationen über die Affiliate, des Mitglieds oder über die Absichten, den Inhalt oder die Herkunft der Nachricht oder die absichtliche Unterlassung der Angabe genauer Informationen über die Identität, die Absichten, den Inhalt oder die Herkunft der E-Mail;
  • Die Verwendung unverständlicher, ungültiger, irreführender, falscher oder manipulierter Kopfzeilen in Nachrichten;
  • Die Verwendung von Mousetraps oder Fenstern, die sich immer nur anzeigen lassen, indem sich neue Fenster öffnen oder die sich nicht mehr schliessen lassen;
  • Das Ausnutzen dokumentierter und nicht dokumentierter Sicherheitslücken auf Clients oder Servern;
  • Das Weglassen klarer, gültiger und erkennbarer Informationen über den Absender und den Betreff der E-Mail;
  • Das Weglassen einer funktionierenden Antwortadresse (bzw. eines funktionierenden Hyperlinks) in der E-Mail-Adresse, über die der Empfänger mindestens 30 Tage lang nach Versand der E-Mail mitteilen kann, dass er keine weiteren E-Mails vom Vertragspartner wünscht;
  • Das Ermitteln von E-Mail-Adressen auf automatisierte Weise oder das Versenden von E-Mails an Adressen, die auf diese Weise ermittelt wurden;
  • Das Versenden von E-Mails von einer beliebigen Adresse, die mittels Script oder anderer automatisierter Methoden zur Registrierung mehrerer E-Mail- oder Online-Benutzer-Kunden oder zur anschliessenden Versendung unerwünschter oder irreführender             E-Mails verwendet.

5.           Sperrung Konto / Kündigung

a)           Die Anbieterin behält sich das Recht vor, das Konto des Affiliate vorübergehend zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass der Affiliate an folgenden Handlungen beteiligt ist oder war:

  • Betrug gegenüber Verbrauchern, Banken oder Kreditkartenunternehmen;
  • Versenden von unerwünschter Werbung (Spam) oder anderen illegalen Verkaufsaktivitäten, die gegen geltendes Recht verstossen;
  • Verletzung von Schutzrechten Dritter;
  • falsche oder irreführende Angaben, die gegen Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsrechte verstossen;
  • Weitergabe von Subleo-Dokumenten, was gegen die Vertraulichkeitserklärung verstösst.
  • Das Herunterladen von Subleo-Dokumenten auf dem eigenen Rechner

b)           Bei Verstössen gegen die Vereinbarungen behält sich die Anbieterin das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem Affiliate ohne Vorankündigung und fristlos zu beenden.

c)           In diesem Fall hat der Affiliate keinen Zugang mehr zu den Subleo-Services und erhält keine Provisionen mehr. Sollte der gekündigte Affiliat eine leitende Funktion haben verliert er diese bei einer Kündigung per sofort.

d)           Die Kündigungsfrist für den Affiliate beträgt einen Monat.

e)           Leitende Affiliates

„Sollte der Affiliate eine leitende Funktion haben, kann die Anbieterin diese Funktion jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Monat entziehen. Wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Der leitende Affiliate erfüllt seine Pflichten nicht: In diesem Fall wird die Anbieterin den Affiliate aus seiner leitenden Funktion entfernen und ihm die Möglichkeit geben, seine Pflichten als gewöhnlicher Affiliate fortzusetzen.

Der leitende Affiliate hat mindestens 3 Beschwerden von seinen ihm unterstellten Affiliates erhalten: Bei Vorliegen von mindestens 3 Beschwerden gegen den leitenden Affiliate von seinen unterstellten Affiliates wird die Anbieterin die leitende Funktion des Affiliates entziehen und eine interne Untersuchung durchführen, um die Angelegenheit weiter zu klären.

Der Affiliate erreicht 2 mal seine Ziele nicht: Wenn der Affiliate zweimal in Folge seine Zielvorgaben nicht erreicht, wird die Anbieterin die leitende Funktion des Affiliates aufheben und ihm die Gelegenheit geben, als gewöhnlicher Affiliate tätig zu sein.

Die Anbieterin behält sich das Recht vor, je nach den Umständen und der Schwere der Verletzung dieser Bedingungen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Beendigung der Partnerschaft.“

Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die leitende Funktion des Affiliates zu entziehen, auch wenn keine der oben genannten Bedingungen ausdrücklich erfüllt ist, sofern die Anbieterin in gutem Glauben und nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Fortsetzung der leitenden Funktion im besten Interesse des Unternehmens oder des Affiliate-Programms nicht mehr angemessen ist. Solche Entscheidungen können aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen die Unternehmensrichtlinien, ethischen Verstößen, schwerwiegenden wirtschaftlichen Schäden oder anderen erheblichen Gründen getroffen werden.

Die Anbieterin wird den betroffenen Affiliate in einem solchen Fall schriftlich über die Entscheidung informieren und die Gründe für den Entzug der leitenden Funktion erläutern. Der Affiliate hat das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu antworten und eine Überprüfung der Entscheidung anzufordern.

Die Anbieterin wird die Anfragen des Affiliates sorgfältig prüfen und gegebenenfalls eine Überprüfung durchführen, bevor endgültige Maßnahmen ergriffen werden.

6.           Verfügbarkeit und Haftung

a)           Die Anbieterin stellt dem Affiliate verschiedene zeitlich begrenzte Dienste und Informationen zur Verfügung. Der Inhalt und Umfang der Dienste werden durch die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie durch die auf dem Portal verfügbaren Funktionalitäten bestimmt. 

b)           Die verfügbaren Dienste können auch Dienste von Dritten umfassen, für die die Anbieterin lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme solcher Dienste können abweichende oder zusätzliche Teilnahme- und Nutzungsbedingungen gelten. Die Nutzung der verfügbaren Dienste ist auf die technischen und betrieblichen Möglichkeiten von der Anbieterin beschränkt. Die Anbieterin bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Dienste, kann jedoch vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen aufgrund von technischen Störungen (z. B. Stromausfall, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) nicht ausschliessen. 

c)           Die Anbieterin haftet nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Affiliate regelmässig vertrauen darf und die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wird jede Haftung der Anbieterin ausgeschlossen.

d)           Für nachgewiesene Schäden und nur, wenn der Affiliate nachweist, dass die Anbieterin den Schaden absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für mittelbare und Folgeschäden wird eine Haftung, ob aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung oder aus einem anderen Grund, ausdrücklich ausgeschlossen. Als mittelbare Schäden gelten beispielsweise entgangener Gewinn, Vermögensschäden, Reputationsschäden oder Datenverlust aufgrund vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Verfügbarkeit der Leistungen der Verkäuferin Darüber hinaus übernimmt die Anbieterin keine vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht werden, die zur Erbringung der Leistung herangezogen werden. Ein Haftungsausschluss der Anbieterin bezieht sich insbesondere auf Ausfälle des Systems und damit verbundene Provisionsausfälle. Wenn die Anbieterin für einen Systemausfall haftbar gemacht wird, ist die Haftung auf die Wiederherstellungskosten beschränkt, die bei ordnungsgemässer Datensicherung des Vertragspartners entstanden wären. 

e)           Die Anbieterin haftet auch nicht für Einnahmen- oder Provisionsausfälle aufgrund von Trackingfehlern.

7.           Geistiges Eigentum

Der Affiliate darf Namen, Marken, Servicemarken oder andere geistige Eigentumsrechte der Anbieterin nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der Anbieterin in einer Weise verwenden, die eine Assoziation mit der Zugehörigkeit zur Anbieterin oder eine Billigung durch die Anbieterin impliziert. Eine von der Anbieterin erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Die Anbieterin gestattet dem Affiliate jedoch eine beschränkte und widerrufliche Nutzung des Namens «Subleo» ausschliesslich auf folgende Weise

  • als Wasserzeichen,
  • in einem Beschreibungstext einer Internetseite als Schlüsselwort,
  • als Suchbegriff,
  • als Seeding-Element bei einer Internet-Suchmaschine in Metatext oder in einem verborgenen Text,
  • als Subdomain oder Domainname zweiter oder dritter Ebene,
  • zur Identifizierung von Produkten oder in Verbindung mit Werbung.

8.           Geheimhaltungspflicht

a)           Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle wirtschaftlichen, technischen und sonstigen Daten, Mitteilungen, Schriftstücke und ähnliches, einschliesslich textlicher, tabellarischer, grafischer, fotografischer, technischer, zeichnerischer, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Aufzeichnungen und Mitteilungen sowie Computersoft- und -hardware, soweit sie in irgendeinem Bezug zu dem Affiliate und der Anbieterin stehen, sonst personenbezogene Daten enthalten, oder soweit sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Anbieterin stehen, sowie sämtliche die Anbieterin selbst betreffenden, nicht öffentlich bekannten Informationen, wie etwa deren Buchhaltung, eigene Rechtsstreitigkeiten oder ähnliches.

b)           Dritte im Sinne dieser Vereinbarung sind Wettbewerber oder Parteien, Behörden und sonstige Dritte, die nicht mit der Anbieterin identisch sind. Dritte sind auch Angehörige und Ehegatten der Parteien, Tochtergesellschaften oder andere verbundene Unternehmen.

c)           In Bezug auf eine bestimmte vertrauliche Information ist nicht Dritter im Sinne dieser Vereinbarung diejenige natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, zu der die Anbieterin in einer direkten Geschäftsbeziehung steht, wenn und soweit die vertrauliche Information im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung steht und ausschliesslich in Bezug auf diese Geschäftsbeziehung vertrauliche Information ist.

d)           Dem Affiliate ist bekannt, dass er aufgrund seines Verhältnisses mit der Anbieterin Kenntnis von vertraulichen Informationen erlangt hat und/oder erlangen wird. Der Affiliate verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Anbieterin stimmt der Weitergabe zuvor schriftlich zu oder ordnet im Rahmen der Geschäftsbeziehung die Weitergabe vertraulicher Informationen ausdrücklich schriftlich an, oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitteilung an Dritte besteht.

e)           Eine Weitergabe im vorstehenden Sinne liegt vor, soweit Dritten vertrauliche Informationen zugänglich werden und der Affiliate dies zu vertreten hat. Eine Weitergabe liegt nicht vor, soweit vertrauliche Informationen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung öffentlich oder Dritten bekannt werden, ohne dass der Affiliate dies zu vertreten hat. Eine Weitergabe liegt auch dann vor, wenn vertrauliche Informationen nicht hinreichend vor der Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden.

f)            Alle vertraulichen Informationen dürfen nur für Zwecke der Bearbeitung der Geschäftsbeziehung verwendet werden, in deren Zusammenhang sie dem Affiliate bekannt geworden sind, nicht jedoch für Zwecke Dritter oder des Affiliate selbst.

g)           Unterlagen und Datenträger, die vertrauliche Informationen enthalten, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Anbieterin aus den Geschäftsräumen verbracht oder transportiert werden. Werden solche Unterlagen und Datenträger nicht mehr benötigt, sind sie derart zu vernichten, dass ihre Rekonstruktion nicht möglich ist.

h)           Ist der Affiliate aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, wird der Affiliate der Anbieterin diese Verpflichtung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald er selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat.

i)            Vertrauliche Informationen werden mit einem Affiliate insoweit ausgetauscht, als dies für die Geschäftsführung erforderlich oder nützlich ist und die konkrete Information ausschliesslich in Bezug auf ein Geschäftsverhältnis dieses Affiliates vertrauliche Information ist.

j)            Ist der Affiliate eine natürliche Person, so darf die Übermittlung vertraulicher Informationen ausschliesslich an den Affiliate selbst oder an die von diesem durch schriftliche Erklärung gegenüber der Anbieterin empfangsbevollmächtigten Personen erfolgen.

k)           Ist der Affiliate eine juristische Person oder Personenvereinigung, so darf die Übermittlung ausschliesslich an deren Vertretungsberechtigte oder an die von diesen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Anbieterin empfangsbevollmächtigten Personen erfolgen.

l)            Diese Vereinbarung gilt nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

9.           Datenschutz

a)           Im Rahmen der Zusammenarbeit können dem Affiliate vertrauliche Informationen zugänglich gemacht werden, wie beispielsweise Informationen zur Identität anderer Vertragspartner, Käuferdaten, Informationen zur physischen und Datensicherheit, technische Daten, Subleo Marktplatzstatistiken und Vertriebsdaten, Know-how, Geschäftsprozesse, Methoden und Marketingstrategien. Diese vertraulichen Informationen dürfen ohne ausdrückliche und vorherige schriftliche Genehmigung der Anbieterin nicht an Dritte weitergegeben oder für den eigenen oder den Nutzen anderer Personen verwendet werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Verpflichtungen des Affiliate’s im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Anbieterin erforderlich.

b)           Die vertraulichen Informationen dürfen nicht dazu verwendet werden, Kunden der Anbieterin dazu aufzufordern oder auffordern zu lassen, andere Dienstleistungen zu nutzen oder Produkte zu kaufen, die direkt oder indirekt im Wettbewerb zu der Anbieterin oder den von der Anbieterin angebotenen Dienstleistungen stehen, einschliesslich der Funktionen unserer Marketingplattform.

c)           Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in der Datenschutzerklärung der Anbieterin, welche integrierender Bestandteil dieser AGB bildet.

10.        Konkurenzverbot

Der Affiliat verpflichtet sich im Sinne eines Konkurrenzverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb / Projekt des Arbeitgebers während 3 Jahren1 keine Anstellung in der Digitalen-Branche resp. in einem gleichartigen und/ oder ähnlichen Betrieb anzunehmen, nicht in eigenem Namen und auf eigene Rechnung in der gleichen Branche tätig zu sein oder sich als Teilhaber bzw. Gesellschafter einer Unternehmung derselben Branche zu betätigen. Das Konkurrenzverbot ist örtlich begrenzt auf die Schweiz, Deutschland, Östereich & Fürstentum Lichtenstein:

Er hat dadurch Einblick in die Kunden- und Marketinggeheimnisse.

Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und/oder des Affiliat Vertrags und drei Jahre nach dessen Beendigung im Gebiet der Schweiz (CH), Deutschland (D), Österreich (A) und des Fürstentums Liechtenstein (FL) im Bereiche von Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Marketing Produkten oder gleichartigen Produkten wie bei Subleo.ch tätig zu sein.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, weder auf eigene Rechnung ein Unternehmen zu betreiben, welches mit der Arbeitgeberin im Wettbewerb steht, noch in einem solchen Unternehmen entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu sein, sich daran direkt oder indirekt zu beteiligen oder einem solchen sein Know how, seine Kenntnisse und seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen.

Jeder Verstoss gegen dieses Konkurrenzverbot verpflichtet den Arbeitnehmer zur Bezahlung einer Konventionalstrafe von CHF 250 000 (Schweizerfranken zweihundertfünfzigtausend) sowie zum Ersatze des den Konventionalstrafenbetrag übersteigenden weiteren Schadens. Der Arbeitgeber kann kumulativ die Realerfüllung des Konkurrenzverbots und die Bezahlung der Konventionalstrafe samt Ersatz des weiteren Schadens verlangen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

12.         Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis – vorbehältlich abweichender zwingender Gerichtsstände – sind ausschliesslich am Geschäftssitz der Anbieterin zuständigen Gerichte in der Schweiz.